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Sie sind Nervenarzt, was bedeutet dies?

Der Nervenarzt ist Facharzt für Nervenheilkunde, was die Gebiete Psychiatrie und Neurologie abdeckt. Er entspricht dem Facharzt für Neurologie und Psychiatrie.

Der Nervenarzt muß mehrere Jahre in der Neurologie  und mehrere Jahre in der Psychiatrie (bei mir waren jeweils 3 Jahre erforderlich) arbeiten. Anschließend muß er noch eine Facharztprüfung erfolgreich bestehen.

 Sie sind doch Psychologe?

Nein.

Psychologie ist völlig eigenständiges Studienfach. Psychologe ist wer ein Psychologiestudium erfolgreich abgeschlossen hat. Ich habe Medizin studiert (Approbation 1987) und mich anschließend zum Facharzt für Neurologie weitergebildet (Facharztprüfung 1994), nach jahrelanger Oberarzttätigkeit zusätzlich als Facharzt für Nervenheilkunde (der neben die Neurologie auch die Psychiatrie umfaßt) weitergebildet (Facharztprüfung 2004).

Häufig werden Psychiater und Psychologe verwechselt. Ein Psychiater ist zunächst einmal ein Arzt. Er muß ein Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen haben. Als fertiger Arzt muß er sich auf dem Gebiet der Psychiatrie weiterbilden. Das bedeutet zunächst, dass er bei einem weiterbildungsberechtigten Arzt arbeiten muß und sich dort mehrere Jahre (5-6 je nach Weiterbildungsordnung) weiterbildet. Anschließend muß er noch eine Facharztprüfung erfolgreich bestehen. Erst dann kann er sich Psychiater nennen.

 

Ich soll zum Neurologen, sie sind doch Nervenarzt, bin ich bei Ihnen richtig?

Ja, der Nervenarzt ist Neurologe und Psychiater, kann deshalb beide Fachgebiete behandeln.
Darüberhinaus bin ich schon sehr viel länger Neurologe, da ich meinen Facharzt für Neurologie bereits 1994 abgelegt habe. De Kassenärztliche Vereinigung verlangt aber, dass man sich entscheidet, in welchen Bereich man behandelt. Als reiner Neurologe dürfte ich psychiatrische Patienten nicht behandeln. Deshalb erscheint nur der Facharzt für Nervenheilkunde auf meinem Briefkopf.
 

Ich soll zum Psychiater, sie sind doch Nervenarzt, bin ich bei Ihnen richtig?

Ja,
ein Nervenarzt ist Neurologe und Psychiater, kann deshalb beide Fachgebiete behandeln.
  
 

Ich soll zum Psychotherapeuten bzw. eine Psychotherapie machen, sie sind Nervenarzt, bin ich bei Ihnen richtig?

Nein. 
Psychotherapie (als Kassenleistung) können Ärzte oder Psychologen machen, die eine weitere Ausbildung als Psychotherapeut  erforderlich. Sie müssen dann speziell als Psychotherapeut zugelassen werden. Unglücklicherweise ist der Bezeichnung Psychotherapie an sich nicht geschützt. Psychotherapie kann deshalb jeder Arzt oder Heilpraktiker machen (und auch auf sein Schild schreiben) , unabhängig davon ob und welche Psychotherapie-Ausbildung  er hat. Dies gilt nicht für die von der KV zugelassenen Psychotherapeuten, die eine entsprechende Qualifikation haben müssen. Allerdings gibt es hier genau wie auch sonst bei Ärzten eine Zulassungssperre, d. h. pro Gebiet wird nur eine bestimmte Anzahl von Psychotherapeuten zugelassen. Natürlich können nicht von der KV zugelassene Psychotherapeuten genauso gut qualifiziert sein wie zugelassene Psychotherapeuten, die ist aber nicht zwingend der Fall. Jemand, der auf eigene Kosten eine Psychotherapie machen will, sollte sich deshalb die Qualifikation des Therapeuten genau prüfen.

 

MS und Impfung

MS und Impfung:

 

Quelle RKI:

 

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/AllgFr_Grunderkrankungen/FAQ04.html

 

 

 

Prinzipiell ist eine Erkrankung an Multipler Sklerose (MS) keine Kontraindikation zur Durchführung einer Impfung. Die Beobachtung, dass Infektionserkrankungen (z. B. Influenza) bei Personen mit MS das Risiko für einen Schub erhöhen können unterstreicht die Notwendigkeit eines umfassenden Impfschutzes [1, 2]. Zusätzlich werden PatientInnen mit MS häufig mit immunmodulierenden Medikamenten behandelt, die ebenfalls das Risiko für Infektionserkrankungen erhöhen.

 

Da Impfungen zu Modulationen im Immunsystem führen, ist es theoretisch denkbar, dass Impfungen einen Schub einer MS oder einer anderen demyelisierenden Erkrankung auslösen könnten. In systematischen Studien und Übersichtsarbeiten konnten aber weder Zusammenhänge zwischen Impfungen (z. B. gegen Hepatitis B, Influenza, Tetanus) und einer Erkrankung an MS noch mit einer Schubauslösung bei bereits diagnostizierter MS beobachtet werden [3-7]. Einzelfälle eines MS-Schubes nach Impfung mit einem Gelbfieber-Lebendimpfstoff wurden berichtet [8]. Dabei handelte es sich aber um eine kleine Fallserie (n=7) mit methodischen Schwächen [9]; ein kausaler Zusammenhang konnte nicht hergestellt werden [8].

 

Eine Studie, die Patienten vor Ausbruch der MS-Erkrankung beobachtete, zeigte, dass in der Gruppe, in der Impfungen verabreicht worden waren, später weniger MS-Fälle diagnostiziert wurden. Vor allem bei Influenza- oder der FSME-Impfung wurde später seltener eine MS diagnostiziert [10]. Ob ein protektiver Aspekt besteht müssen weitere Studien untersuchen.

 

Totimpfstoffe können jederzeit verabreicht werden. Wenn wegen der MS oder einer anderen demyelisierenden Erkrankung eine immunsuppressive Therapie gegeben wird, ist grundsätzlich zu beachten, dass das Impfansprechen auf Totimpfstoffe reduziert sein kann. Lebendimpfstoffe können grundsätzlich auch bei MS gegeben werden, wenn keine Immunsuppression besteht. Während eines Schubs oder unter einer immunsuppressiven Therapie sind Lebendimpfstoffe allerdings kontraindiziert [11].

 

Ausführliche Hinweise für die Impfung von Patienten mit MS, anderen Autoimmunerkrankungen bzw. unter immunsuppressiver Therapie finden sich in Papier IV-Impfen bei Immundefizienz (Wagner et al., 2019) und Papier III-Impfen bei Immundefizienz (Laws et al., 2020) und Mitteilungen der STIKO zu Immundefizienz.

 

Literatur:

 

1. Oikonen M, Laaksonen M, Aalto V, et al. (2011) Temporal relationship between environmental influenza A and Epstein-Barr viral infections and high multiple sclerosis relapse occurrence. Mult Scler 17:672-6802.

 

2. De Keyser J, Zwanikken C, Boon M (1998) Effects of influenza vaccination and influenza illness on exacerbations in multiple sclerosis. J Neurol Sci 159:51-533.

 

3. Confavreux C, Suissa S, Saddier P, Bourdes V, Vukusic S (2001) Vaccinations and the risk of relapse in multiple sclerosis. Vaccines in Multiple Sclerosis Study Group. N Engl J Med 344:319-3264.

 

4. Mailand MT, Frederiksen JL (2017) Vaccines and multiple sclerosis: a systematic review. J Neurol 264:1035-10505.

 

5. Miller AE, Morgante LA, Buchwald LY, etal. (1997) A multicenter, randomized, double-blind, placebo-controlled trial of influenza immunization in multiple sclerosis. Neurology 48:312-3146.

 

6. Ascherio A, Zhang SM, Hernan MA, et al. (2001) Hepatitis B vaccination and the risk of multiple sclerosis. N Engl J Med 344:327-3327.

 

7. Mouchet J, Salvo F, Raschi E, et al. (2018) Hepatitis B vaccination and the putative risk of central demyelinating diseases -A systematic review and meta-analysis. Vaccine 36:1548-15558.

 

8. Farez MF, CorrealeJ (2011) Yellow fever vaccination and increased relapse rate in travelers with multiple sclerosis. Arch Neurol 68:1267-1271

 

9. Pool V, Gordon DM, Decker M (2012) Methodological issues with the risk of relapse study in patients with multiple sclerosis after yellow fever vaccination. Arch Neurol 69:144; author reply 144-145

 

10. Hapfelmeier, 2019, A large case-control study on vaccination as risk factor for multiple sclerosis

 

11. Rolfes, 2019, Fulminant MS Reactivation Following Combined Fingolimod Cessation and Yellow Fever Vaccination

 

Stand: 16.07.2020

 

 

 

Quelle DSMG

 

https://www.dmsg.de/corona-virus-und-ms/impfung0/

 

 

 

Impfungen und Multiple Sklerose

 

Über Jahrzehnte haben Ärzte MS Erkrankte vor Impfungen gewarnt. Militante Impfgegner schüren aktuell ganz allgemein vehement nun auch die Vorbehalte gegen die Covid-19 Impfung und verunsichern durch Falschinformationen die Bevölkerung. Bitte achten Sie daher auf verlässliche Quellen, aus denen Sie ihre Informationen beziehen.

 

Zu Impfungen mit Tot-Impfstoffen bei MS Erkrankten wurden in den letzten Jahren viele Daten veröffentlich. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Impfung mit Tot-Impfstoff einen Schub auslösen könnte, ist demnach extrem gering (Zettl, Beiträge in der DMSG-Verbandszeitschrift aktiv!, Ausgaben 03 und 04/2020). Auch das Auftreten einer MS oder einer anderen Autoimmunerkrankung nach einer Impfung konnte durch eine umfangreiche Untersuchung nicht bestätigt werden. Impfungen mit Lebendvirus-Impfstoffen werden etwas kritischer beurteilt, da sie eine stärkere Immunreaktion hervorrufen. Dennoch besteht auch hier keine absolute Gegenanzeige. Im Einzelfall muss immer abgeschätzt werden, welches Risiko die Krankheit in sich birgt, vor der die Impfung schützen soll und welches Risiko die Impfung mit sich bringt.

 

Wir wissen, dass nach Infekten, das Schubrisiko erhöht ist. Im Vergleich dazu ist das Schubrisiko nach einer Impfung, wenn es dieses überhaupt gibt, sehr gering. Jede Impfung ist eine Abwägung zwischen der Angst vor der Impfung und der Angst vor der Infektionskrankheit und ihren Folgen, die damit aber mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindert wird.

 

Da die Covid-19 Infektion in zehn Prozent der Fälle einen schweren Verlauf nimmt und der Fall-Verstorbenen-Anteil in Deutschland zwischen zwei und drei Prozent liegt (vgl. Robert-Koch-Institut), empfehlen wir MS-Erkrankten nach heutigem Stand, sich und andere durch die Impfung zu schützen. Zudem können auch nach einer mild verlaufenden Infektion langanhaltende Symptome (Long Covid) auftreten, wie Geschmacksstörungen und, für MS-Erkrankte besonders beeinträchtigend, chronische Müdigkeit, Fatigue und Depressionen (vgl. Robert-Koch-Institut).

 

Wie entsteht Immunität bei einer Virusinfektion?

 

Wenn ein Krankheitserreger - in diesem Fall das SARS-Cov2-Virus - in den Körper eindringt, sucht er sich eine Wirtszelle, in der er sich vermehren kann. Hierzu benutzen alle Viren ihr Erbgut (bestehend aus RNA oder DNA), das heißt bei jedem Virusinfekt ist fremde RNA/DNA in der Zelle. Nur so kann sich das Virus vermehren. Der Körper versucht dann, das Virus durch sein Immunsystem zu eliminieren und benutzt dazu Abwehrzellen und die Bildung von Antikörpern. Nach einer abgelaufenen Infektion lassen sich in der Regel diese virusspezifischen Antikörper nachweisen und bieten zusammen mit der Immunität auf zellulärer Ebene einen Schutz vor einer erneuten Infektion. Bezüglich Covid-19 gibt es aber Hinweise, dass der von einer Infektion Genesene weiterhin Viren ausscheidet könnte und daher über die Erkrankungsphase hinaus eine Infektionsquelle sein kann. Daher gelten auch für Covid-19 Genesene weiterhin die Hygienemaßnahmen.

 

Wie entsteht Immunität durch eine Impfung?

 

Eine Impfung soll den Körper vor Erkrankungen schützen, obwohl dieser noch nie mit dem Erreger der Erkrankung konfrontiert wurde. Sie ist somit eine klassische Präventionsmaßnahme. Dabei wird mechanistisch das körpereigene, adaptive Immunsystem mit einem nicht mehr krankmachenden Erreger oder eines seiner Bestandteile stimuliert. Als Folge wird ein sogenanntes Immungedächtnis aufgebaut, so dass bei einer Konfrontation mit dem eigentlichen, echten Erreger, der Körper bereits über die Werkzeuge für eine spezifische und schnelle Immunabwehr verfügt. Eine Erkrankung wird damit verhindert oder deutlich in ihrer Schwere abgeschwächt. Für SARS-CoV2 gibt es erste Hinweise, dass geimpfte Personen in nur sehr geringem Maße zur Verbreitung des Virus beitragen im Vergleich zu nicht geimpften Personen.

 

MS und Impfen allgemein

 

Eine MS stellt grundsätzlich keine Kontraindikation (Gegenanzeige) für Impfungen dar. Impfungen lösen keine MS aus und eine Auswirkung auf die Krankheitsaktivität ist unwahrscheinlich. Durch Impfungen vermeidbare Infektionen können einerseits schwerwiegende Erkrankungen verursachen, andererseits bei MS-Erkrankten darüber hinaus Schübe auslösen und zur Krankheitsverschlechterung beitragen. Dieses Risiko ist grundsätzlich höher einzuschätzen als potenzielle Risiken durch Impfungen. MS-Erkrankte sollten daher entsprechend den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des RKI empfohlenen Impfungen im Erwachsenenalter geimpft werden. Grundsätzlich sollte man sich nur impfen lassen, wenn man sich selbst wohl fühlt und nicht erste Symptome einer Erkältung bemerkt.

 

Für Impfungen unter MS-Therapien sind allerdings einige Hinweise zu berücksichtigen. Bei einigen Immuntherapien gibt es Hinweise auf ein vermindertes Ansprechen. Die Datenlage hierzu ist begrenzt. Grundsätzlich sind Impfungen mit Tot-Impfstoffen auch unter Therapien, die Immunzellen aus dem Körper entfernen („Zell-depletierende Therapien“) oder auf andere Art immunsuppressiv wirken möglich, das Ansprechen auf die Impfung kann unter solchen Therapien allerdings vermindert sein. Bei Lebend-Impfstoffen (wie Gelbfieber, Masern, Mumps, Röteln, Varizellen) können selten verstärkte Impfreaktionen auftreten. Die Indikation sollte bei MS-Erkrankten und insbesondere unter MS-Therapien streng gestellt werden. Lebend-Impfungen unter Ocrelizumab, Alemtuzumab, Cladribin, Fingolimod, Siponimod, Ozanimod, Natalizumab oder Mitoxantron sind kontraindiziert. Die meisten der von der STIKO im Erwachsenenalter und für Ältere empfohlenen Impfungen sind Tot-Impfstoffe und können auch für MS-Erkrankte uneingeschränkt empfohlen werden. Vor Beginn einer MS-Therapie sollte immer der Impfstatus kontrolliert und ggf. fehlende Impfungen mit Lebend-Impfstoffen nachgeholt werden, wenn die MS-Therapie entsprechend verschiebbar ist.

 

Welche Arten von Impfstoff-Konzepten gibt es und wie wirken sie?

 

Etablierte Konzepte (sog. Tot-Impfstoffe und Lebend-Impfstoffe):

 

 

Neue Konzepte:

 

 

 

Zugang zur Corona-Schutzimpfung

 

Nach der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 24. Februar 2021 sind MS-Erkrankte per se für die Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität (§ 4 Abs.1 Nr. 2 Buchstabe b) berücksichtigt – „Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen“. MS-Erkrankte, die 60 Jahre und älter sind, können aufgrund des Alters (§ 4 Abs.1 Nr. 1) und unabhängig von ihrer MS-Erkrankung mit Vorlage des Personalausweises einen Termin erhalten. MS-Erkrankte unter 60 Jahren benötigen für die Terminvergabe in dieser Priorisierungsgruppe ein ärztliches Zeugnis über das Vorliegen der in § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b der Verordnung genannten Erkrankung. Arztpraxen sind zur Ausstellung dieses ärztlichen Zeugnisses berechtigt. Sofern der MS-Erkrankte aufgrund früherer Behandlung dem Arzt unmittelbar persönlich bekannt ist, kann das ärztliche Zeugnis auch telefonisch angefordert und postalisch versandt werden. Die Vergütung der Arztpraxis ist ebenfalls in der Impfverordnung in § 9 geregelt.

 

In Einzelfällen kann eine vorrangige Priorisierung für MS-Erkrankte, in die Gruppe für Schutzimpfungen mit hoher Priorität (§ 3 Abs.1 Nr. 2 Buchstabe j) erfolgen. Grundsätzlich sind in dieser Priorisierungsgruppe Personen, die 70 Jahre oder älter sind bereits unabhängig einer MS-Erkrankung berücksichtigt (§ 3 Abs.1 Nr. 1). Für einen Impftermin reicht auch hier die Vorlage des Personalausweises aus. MS-Erkrankte, die jünger als 70 Jahre alt sind, können umfasst sein, wenn nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Corona-Virus vorliegt. Das notwendige ärztliche Zeugnis für die Zugehörigkeit zu dieser Priorisierungsgruppe auch unter 70 Jahren kann nur von Einrichtungen ausgestellt werden, die von den obersten Landesgesundheitsbehörden oder beauftragten Stellen benannt worden sind (§ 6 Abs. 6). Vermutlich wird es dazu notwendig sein, entsprechende ärztliche Unterlagen einzureichen, die das Vorliegen der MS-Erkrankung belegen. Es ist daher zu empfehlen, über die jeweilige Landesregierung bzw. die zuständige Gesundheitsbehörde in Erfahrung zu bringen, welche Einrichtung nach der Impfverordnung für die Ausstellung derartiger ärztlicher Zeugnisse zuständig ist und welche Unterlagen einzureichen sind. Sie können sich hier auch an Ihren zuständigen DMSG-Landesverband wenden.

 

Hinweise:

 

 

Impfungen gegen Corona allgemein

 

Aktuell sind mehrere Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 in der Entwicklung. Sie erhalten verlässliche Kurzinformationen zu ausgewählten Impfstoffen, zu denen in Europa ein Zulassungsantrag gestellt ist und ausreichende Daten veröffentlicht sind, auf der Website des Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Die Kurzinformationen beschreiben Wirkungen und Nebenwirkungen der Impfstoffe und offene Fragen. Sie werden kontinuierlich aktualisiert, sobald neue Daten vorliegen. Zusätzlich sind jeweils die aktuellen Faktenblätter zu Covid-19-Impfungen vom RKI zu empfehlen.

 

 

 

Multiple Sklerose und Corona-Schutzimpfung

 

Grundsätzlich ist eine Impfung gegen das neuartige Coronavirus (SARS-CoV 2) zu empfehlen. Es ist derzeit darauf hinzuweisen, dass zu einem möglichen Einsatz der Covid-19-Impfstoffe bei Personen mit Autoimmunerkrankungen und/oder immunmodulierenden/-supprimierenden Therapien keine Daten/Erkenntnisse aus den Zulassungsstudien vorliegen und die genannten Einschätzungen auf vereinzelte, internationale Berichte zu Covid-19 Impfstoffen bei MS-Erkrankten, dem Wissen über die Wirkmechanismen der MS-Therapien sowie die Wirksamkeit von Covid-19 unabhängigen Impfstoffen bei MS beruhen.

 

Weitere konkrete Daten zur Abschätzung des Risiko-Nutzen-Verhältnisses der einzelnen Corona-Impfstoffe liegen uns aktuell noch nicht vor, da die Impfungen erst im Dezember 2020 mit den ersten verfügbaren Impfstoffen begonnen haben.

 

Wir erachten allerdings das Risiko, derzeit schwerer an Covid-19 zu erkranken und in der Folge auch eine mögliche Verschlechterung der MS zu erfahren, als sehr viel höher ein als durch eine Corona-Schutzimpfung. Es gilt, dass für eine Impfung eine MS-Therapie nicht unterbrochen werden sollte, da die Auswirkungen der Unterbrechung auf die MS höher einzuschätzen sind als eine geminderte Immunantwort durch die MS-Therapie (siehe auch „MS-Medikamente und Corona-Schutzimpfung“).

 

Aktuelle Erfahrungen aus Israel mit mehr als 500 MS-Patienten, die den mRNA Impfstoff von BioNtech erhalten haben, zum Teil auch schon die zweite Impfung, haben bisher keine unerwarteten Nebenwirkungen oder Aktivierung der MS gezeigt (Achiron A., Sheba Medical Center, persönliche Mitteilung). Erste Erfahrungen aus England von über 300 MS-Erkrankten, geimpft mit Impfstoff von AstraZeneca, zeigen keine besonderen Auffälligkeiten in Bezug auf die Verträglichkeit (Schmierer K., Queen Mary University of London, persönliche Mitteilung).

 

Wir empfehlen grundsätzlich die Corona-Schutzimpfung für MS-Erkrankte mit allen in der EU zugelassen Covid-19-Impfstoffen. Stehen verschiedene Impfstoffe am Impftermin zur Verfügung, raten wir die mRNA-basierten Impfstoffe zu favorisieren.

 

Im Folgenden führen wir Informationen/Aspekte auf, die bei der individuellen Risiko-Nutzen-Abwägung der Corona-Schutzimpfung berücksichtigt werden sollten.

 

Eine Impfantwort durch die auf der MS-Erkrankung basierenden Immuntoleranzstörung bei:

 

 

Weiterführende Infos sind unter „MS-Medikamente und Corona-Schutzimpfung“ zu finden.

 

Ein mögliches Schubrisiko oder eine Auswirkung auf die MS-Krankheitsaktivität wird unter

 

 

 

 

Hinweis:

 

 

MS-Medikamente und Corona-Schutzimpfung

 

Es liegen aktuell keinerlei Daten zu Impfantworten auf die Corona-Impfung unter den verschiedenen Immuntherapien vor. Dennoch kann der Impferfolg aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit anderen Impfstoffen (z.B. der Grippeimpfstoffe) mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Corona-Impfstoffe übertragen werden. Sollte die Impfantwort als vermindert eingeschätzt werden, kann eine Antikörperbestimmung nach der vollständig durchgeführten Impfung erfolgen. Deren Aussagekraft ist allerdings vorsichtig zu interpretieren und wird aktuell nicht von den Krankenkassen übernommen. Es besteht generell die Möglichkeit des wiederholten Impfens, hierbei kann nach zuvor vollständig durchgeführtem Impfschema des ersten Impfstoffes, ein Impfstoffwechsel sinnvoll sein.

 

Im Folgenden sind alle MS-Medikamente mit den bereits vorliegenden Erfahrungen in Bezug auf Impfungen aufgeführt: